Björn Thorben M. Jöhnke: “Das Worst-Case-Szenario ist die Abgabe der Zulassung”

“Ich bin Versicherungsmakler. Ich berate auch gegen Honorar” – eine Aussage, die eine wesentlich explosivere Wirkung haben kann als es vielen Maklern bewusst ist. Wer seine Homepage oder sonstige Internetpräsenz nicht achtsam genug aufbaut oder bei der Berufsbezeichnung nicht ausreichend aufs Wording achtet, kann wettbewerbsrechtliche Probleme bekommen. Wir haben beim Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke von der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow nachgefragt, wie Makler in den Gewässern des World Wide Web sicher navigieren.

Redaktion: Herr Jöhnke, welche Konsequenzen kann es für Makler haben, wenn sie ihre Berufsbezeichnung auf der Website oder auf Social Media falsch angeben?

Björn Thorben M. Jöhnke: Grundsätzlich können wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Konkurrenten drohen (siehe beispielhaft hier und hier). Gerade auch Verbände sind teilweise dazu befugt, Unterlassungen einzufordern (wie in diesem Fall). Selbst Finanzvertriebe mahnen durchaus mal ab (siehe hier), genau wie Versicherungsgesellschaften (siehe hier), die ebenfalls hin und wieder Versicherungsmakler abmahnen. Vor Rechtsanwaltskammern sollte man ebenfalls Respekt haben, denn auch diese achten auf Webseiten, wenn dort zum Beispiel über Rechtsdienstleistungen ohne Anwaltszulassung gesprochen wird.

“Die Abgabe der Zulassung ist hier ein Worst-Case-Szenario.”

Redaktion: Und es bleibt in jedem Fall bei einer Abmahnung?
Björn Thorben M. Jöhnke

Björn Thorben M. Jöhnke: Das lässt sich pauschal nicht sagen. Es kommt natürlich immer auf den konkreten Einzelfall an. Allerdings ist der Kanzlei beispielsweise auch ein Verfahren bekannt, in welchem die Rechtsanwaltskammer dem Versicherungsmakler „geholfen“ hat, die Zulassung als Versicherungsmakler zurückzugeben. Vor diesem Hintergrund können falsche Berufsbezeichnungen verheerend und teuer werden, bis hin zur Abgabe der Zulassung. Dieses ist natürlich ein Worst-Case-Szenario. Oft bleibt es bei einer Abmahnung, verbunden mit Kosten und einer Unterlassung.

Redaktion: Sind derlei Abmahnungen denn häufig?

Björn Thorben M. Jöhnke: Häufig ist relativ. In unseren Vorträgen wollen wir Vermittler sensibilisieren, damit sie bewusster mit Begriffen wie Honorarberatung und dergleichen umgehen. Über die letzten Jahre hatten wir massenweise Abmahnungen zu verteidigen. Aus diesen Abmahnungen sind unsere Vortragsthemen und rechtliche Fragestellungen entstanden. Und ich möchte an dieser Stelle auch klarstellen: Wir haben die Makler verteidigt, die mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen „überzogen“ worden sind. Wir sind klar auf der Seite des Maklers.

Redaktion: Welchen Regularien unterliegt denn die Berufsbezeichnung auf der Makler-Homepage?

Björn Thorben M. Jöhnke: In der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche haben wir das Phänomen, dass fast alles reguliert und reglementiert ist. Das wird sich auch noch weiter zuspitzen. Wir sprechen heute über mehr BaFin-Aufsicht, LVRG 2.0 und EU-Richtlinien. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Versicherungsvermittler natürlich sehr aufpassen müssen, was und wie vermittelt wird. Dabei ebenso wie sie sich darstellen, gerade im Internet und auf der eigenen Webseite. Aufgrund der vielen geschützten Berufsarten innerhalb der Gewerbeordnung ist es schwierig, Grenzen zu ziehen.

Redaktion: Wie können Makler ihre Berufsbezeichnung gestalten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein?

Björn Thorben M. Jöhnke: Nun, diese Grenzen werden gerne mal ausgelotet. Dieses durch Formulierungen, die Grenzen überschreiten könnten. Aus diesem Grunde ist Vermittlern der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche anzuraten, sich am Gesetzeswortlaut zu halten und sich äußerst genau und präzise im Netz darzustellen. Dabei auch durchaus differenziert, je nach Kundensparten, Versicherungssparten, Brutto/Netto-Beratung und so weiter. Vermittler sollten sich dabei stets informiert halten, was gerade in der Branche so passiert. Aus diesem Grunde bieten wir auch unseren Rechtsnewsletter der Kanzlei Jöhnke & Reichow an, welcher hier kostenfrei abonniert werden kann. Wir raten Maklern an, rechtlichen Problemstellungen entweder aus dem Weg zu gehen oder gerade offensiv damit umzugehen und möglicherweise die „Kriegskasse“ zu füllen. Natürlich nicht ohne anwaltlichen Beistand. Wir verstehen es als unsere Aufgabe, den Vermittler hier zu unterstützen.

Auf unserem Blog finden Sie weiterhin Rechtstipps von Björn Thorben M. Jöhnke. Zum Beispiel zu Bildrechten oder Cyber-Sicherheit im Betrieb.

Titelbild & Beitragsbild: © Björn Thorben M. Jöhnke

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NewFinance Redaktion
NewFinance Redaktionhttps://www.newfinance.de
Hier bloggt die Redaktion von NewFinance.today zu allgemeinen und speziellen Themen rund um Versicherung, Finanzen und Vorsorge aber auch zu Unternehmensthemen der Bayerischen. Wir wünschen eine spannende und interessante Lektüre!

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