Berufsunfähigkeits-Versicherung: Das fragen die Nutzer im Netz

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„Wer, wie, was? Wieso, weshalb, warum? Wer nicht fragt, bleibt dumm.“ Die Hymne der Sesamstraße. Und die Grundlage von Foren wie „gutefrage.net“. Das Motto dort: Es gibt keine dummen Fragen und niemand ist klüger als die vielen Experten im Internet. Wir haben uns auf dem Portal umgesehen und die am häufigsten gestellten Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung herausgesucht. Und geben Antworten.

Gerade die Berufsunfähigkeitsversicherung wirft bei Kunden eine Menge Fragen auf. „Brauche ich überhaupt eine BU?“ oder „Welche Vorerkrankungen muss ich im Antrag erwähnen?“. Hier die vier häufigsten Unklarheiten: Das fragt sich ganz Deutschland!

BU: Alles nur Geldmacherei?

Braucht man eigentlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Ist sie wirklich notwendig? Oder ist das alles nur Geldmacherei?

Mit Abstand eine der am häufigsten gestellten Fragen. Noch immer. Denn die Lage ist beinahe unverändert: Nur jeder Vierte hat bislang eine BU-Versicherung abgeschlossen. Die Videoreihe zur Kampagne #jedervierte zeigt es eindringlich: Es kann jeden treffen. Ein Unfall, wie bei Samuel Koch, eine schwere Krankheit, ein Sport- oder Arbeitsunfall. Plötzlich ändert sich das Leben und die Berufsunfähigkeit bestimmt die Zukunft.

Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, weil er krank wird, bekommt zunächst Krankengeld von der Krankenversicherung. Dieses wird jedoch maximal 78 Wochen ausgezahlt. Und die Beträge sind deutlich niedriger, als das ursprüngliche Nettoeinkommen. Denn es sind maximal 70 Prozent des Bruttogehaltes, gleichzeitig aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettogehaltes. Anteilig werden davon noch Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Wer nach diesen 78 Wochen, also eineinhalb Jahren, immer noch krank ist und auch keinen anderen Beruf für mindestens drei Stunden am Tag ausüben kann, hat Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Laut der deutschen Rentenversicherung betrug diese im Jahr 2017 durchschnittlich 788 Euro monatlich – bei voller Erwerbsminderung.

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Wer nicht riskieren will, den Beruf wechseln zu müssen, sollte sich also versichern. Denn mit einer BU erhalten Kunden bereits die volle Rente, wenn der Kunde krankheitsbedingt zu 50 Prozent seinen aktuellen Beruf nicht mehr ausüben kann. Die deutliche Antwort also:

Es ist alles andere als Geldmacherei, sondern existenziell für die eigene finanzielle Zukunft!

Schüler und berufsunfähig?

Vor ein paar Jahren habe ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung für mich abgeschlossen (besser gesagt meine Eltern) und nun ist es wirklich so gekommen, dass ich seit Monaten wegen ein- und derselben Beschwerde in Behandlung und krankgeschrieben bin und sich an diesem Zustand auch nichts mehr ändern wird. Ich bin aber heute immer noch Schüler, was heißt das jetzt für meine Berufsunfähigkeitsversicherung? Ich meine ich habe ja noch gar kein erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf?! Bitte helft mir!!!!! DANKE

BU für Berufseinsteiger
„Schüler“ als Beruf? Mit der AU-Klausel im Vertrag erhalten auch Schüler „Verdienstausfall“.

Hier kommt es auf die Details des Vertrages an. Gute Berufsunfähigkeitsversicherungen sehen „Schüler“ als Beruf an. Heißt im Klartext: Können Schüler ihrer Tätigkeit (Lernen, am Unterricht teilnehmen…) für voraussichtlich sechs Monate zu 50 Prozent nicht mehr nachkommen, bekommen sie von ihrer BU-Versicherung die bei Vertragsabschluss festgelegte Leistung. Wichtig ist, dass der Vertrag eine sogenannte AU-Klausel beinhaltet. Ist das der Fall, erhalten auch Schüler eine Leistung, wenn sie vom Arzt für sechs Monate krankgeschrieben sind.

Vorerkrankungen: Was muss im BU-Antrag stehen?

Hallo,
ich habe heute zufällig von der Berufsunfähigkeitsversicherung gehört und halte diese für sehr nützlich für mich. In den letzten Jahren hatte ich immer mal wieder Probleme mit den Gelenken in den Beinen. Muss ich so etwas dann angeben? Muss ich Probleme angeben, zu denen es keine Diagnose gibt?
Vielen Dank für das Lesen dieser vielen Fragen!
LG XXX

Im BU-Antrag prüft jeder Versicherer, wie hoch das Risiko des potenziellen Kunden ist, berufsunfähig zu werden. Deshalb müssen darin Fragen zu Erkrankungen, die akut bestehen oder in der Vergangenheit bestanden haben, beantwortet werden. Das betrifft sowohl Erkrankungen der letzten fünf bis zehn Jahre, als auch chronische Beeinträchtigungen. Und das unabhängig davon, ob der Kunde sich aktuell noch in Behandlung befindet oder „nur“ die Diagnose gestellt wurde. Außerdem müssen Erkrankungen angegeben werden, zu denen ein Arzt keine Diagnose mitgeteilt hat. Auch Beschwerden, mit denen noch kein Arzt konsultiert wurde, müssen im Antrag aufgelistet werden.

75 Pro­zent aller Kun­den werden laut GDV ohne Wenn und Aber auf­ge­nom­men.

Bei der Krankenkasse können Kunden einen Auszug ihrer Behandlungsdaten anfordern. Dieser hilft dabei, alle Arztbesuche korrekt zu erfassen. Laut GDV wird bei der Annahme von Verträgen in der BU-Versicherung nur in drei Prozent aller Fälle ein Zuschlag erhoben. 75 Prozent werden ohne Probleme angenommen.

BU-Versicherung wechseln: Ja oder Nein?

Hallo ihr Lieben,
ich habe momentan eine BU von der xxxXY, allerdings ist die vollkommener Murks, weil die nur bis 62 geht und eine Dynamisierung gibt es auch nicht. Ich war da 18 und kannte mich noch nicht aus und meine Mutter hat gedrängt. Jetzt möchte ich wechseln und suche das passende Angebot.
Ich möchte eine Rente von 1000 Euro und das Endalter 67. Oder was empfehlt ihr als Endalter? 62 halte ich für zu jung, aber wäre 65 beispielsweise gut? Also ich habe eine Riester und private Altersvorsorge.
Ich werde bald 22 und mache eine kaufmännische Ausbildung.
Danke für eure Erfahrungen!!

Grundsätzlich muss ein Wechsel der BU-Versicherung immer gut überlegt sein. Denn klar ist: Der oben zitierte Fragensteller muss in jedem Fall mehr zahlen. Das liegt einerseits daran, dass er heute vier Jahre älter ist, als bei Abschluss der ersten Versicherung. Außerdem stellt sich die Frage, ob in diesen vier Jahren Erkrankungen aufgetreten sind, die bei einem neuen Antrag angegeben werden müssen. Deshalb steht ganz klar fest: Ein bestehender BU-Vertrag sollte keinesfalls gekündigt werden, bevor die Zusage von einer neuen Versicherung zu annehmbaren Konditionen vorliegt!

„Was brauche ich wirklich, wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann?“ – Diese Frage ist entscheidend bei der Überlegung, wie hoch die BU-Rente ausfallen soll. 1.000 Euro können da zu wenig sein. Normalerweise sollte man 80 Prozent seines aktuellen Nettoeinkommens absichern. Und zwar so lange, bis man in Rente geht. Das aktuelle Renteneintrittsalter liegt bei 67 Jahren. Also sollte auch der Vertrag bis dahin abgeschlossen werden. Der Preis ist bei einer BU-Versicherung nicht das Wichtigste, sondern die Bedingungen, also das „Kleingedruckte“.

Titelbild: © Andrea Izzotti / fotolia.com; Beitragsbilder: ©oneinchpunch / fotolia.com; ©GDV

Video: © Die Bayerische

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Autor

NewFinance Redaktion
NewFinance Redaktionhttps://www.newfinance.de
Hier bloggt die Redaktion von NewFinance.today zu allgemeinen und speziellen Themen rund um Versicherung, Finanzen und Vorsorge aber auch zu Unternehmensthemen der Bayerischen. Wir wünschen eine spannende und interessante Lektüre!

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