Welche sind die wichtigsten Klauseln in BU-Verträgen? Und warum? Diese Übersicht erklärt, worauf Makler und Kunden gleichermaßen achten sollten.
Arbeitsunfähigkeitsklausel
Eine Arbeitsunfähigkeitsklausel im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsabsicherung bietet dem Kunden bei einer anhaltenden Arbeitsunfähigkeit – zumeist 6 Monate – die volle Leistung in Form der vereinbarten Rentenhöhe, und das unabhängig davon, ob schon eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Im optimalen Fall ist die Leistung aus der AU Klausel unabhängig von der Leistungsbeantragung wegen Berufsunfähigkeit. Die Leistung aus der Klausel ist zeitlich limitiert.
Prognosezeitraum
Der Prognosezeitraum gibt an, wie lange voraussichtlich die Berufsunfähigkeit andauern muss, damit der Kunde seine Leistung erhält. Bei guten BU-Tarifen liegt dieser in der Regel bei voraussichtlich sechs Monaten.
Rückwirkende Leistung
Ist diese Klausel im Vertrag inkludiert, erhält der Versicherte die Versicherungsleistung auch rückwirkend – zum Beispiel, wenn eine Diagnose erst später erfolgt oder gemeldet werden kann.
Nachversicherungsgarantie
Gerade für junge Menschen ein „Muss“. Diese Klausel erlaubt es dem Versicherten, seine BU-Rente nachträglich anzupassen. Mögliche anlassbezogene Optionen in Bedingungen sind beispielsweise Heirat, Geburt eines Kindes oder der Erwerb einer Immobilie. Auch eine Nachversicherung ohne Anlass ist in guten Bedingungen enthalten.
Infektionsklausel
Diese Klausel bewertet ein Tätigkeitsverbot wegen Infektionsgefahr durch den Versicherten als Berufsunfähigkeit bei einer Dauer von mindestens sechs Monaten.
Beitragsdynamik
Diese sieht eine regelmäßige Steigerung der Beiträge und somit auch der versicherten BU-Rente vor. Das kann den Versicherten vor Wertverlust durch Inflation schützen.
Tätigkeitsklauseln
BU-Versicherung ohne Beruf? Ja, das geht. Aber nur, wenn die Bedingungen die Tätigkeit, der der Versicherte aktuell nachgeht, genau definiert. Das ist besonders relevant für Schüler und Studenten sowie Hausfrauen und -männer.
EU-Klausel
Die EU-Klausel stammt noch aus einer Zeit vor 2008 und der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes und diente meist zur Absicherung von Schülern und Studenten ohne konkreten Beruf. Sollten diese versäumt haben, ihr eventuelles Optionsrecht auf eine Berufsunfähigkeit bei Übergang ins Berufsleben zu beanspruchen, sollte von einem Experten überprüft werden, ob nicht trotz vermeintlicher Berufsunfähigkeitsabsicherung als Leistungsauslöser die volle Erwerbsunfähigkeit vorliegt.
DU-Klausel
Die DU-Klausel, auch Beamtenklausel genannt, definiert, wann eine Berufsunfähigkeit wegen Dienstunfähigkeit vorliegt. Somit greift sie, wie der Name vermuten lässt, für Beamte. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass das amtsärztliche Zeugnis anerkannt wird und die Leistung bis zur Reaktivierung oder längstens bis zur vereinbarten Leistungsdauer gezahlt wird.
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