Bambi, Klopfer & Co: Sieben Tipps für den Wildunfall

Nebel. Laub. Nässe. Und dann noch Bambi, Klopfer und Co! Eine gefährliche Kombi im Straßenverkehr. In der dunklen Jahreszeit ist er schnell passiert: Der Wildunfall. Und es kracht alle zwei Minuten.

Die meisten Wildunfälle enden mit einem Blechschaden. Im Jahr 2015 zahlten die Versicherer pro Schadensfall mit einem Wildtier rund 2.485 Euro. Insgesamt stieg der Schaden laut GDV auf über 653 Millionen Euro an. 14 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Wichtig: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung greift bei einem Wildunfall nicht. Erst ab einer Teilkasko-Versicherung wird der Schaden gedeckt.

10 Jahres-Entwicklung der Wildunfälle bis 2015

Haarwild grundsätzlich versichert

Die Kfz-Versicherung der Bayerischen deckt Schäden bei einem Wildunfall.

Die Teilkasko-Versicherung ersetzt Schäden, die durch einen Wildunfall mit Rehen oder Hasen entstehen. Selbst wenn der Marder zuschlägt, sind die Kosten abgesichert.

Die Vollkasko-Versicherung umfasst neben den Leistungen der Teilkasko auch selbstverschuldete Unfallschäden.

Make it your way

In der Kfz-Versicherung bietet die Bayerische ein praktisches Baukasten-Prinzip. Individueller Schutz, abgestimmt auf die Kundenwünsche.

Bei einem Wildschaden, einem Unfall mit Haarwild, greift der Smart-Tarif. Kunden, die sich für Komfort entscheiden, erweitern ihren Schutz auf Zusammenstöße mit Tieren aller Art. Prestige-Kunden versichern zusätzliche Folgeschäden zum Beispiel durch Mader bis zu einer Höhe von 3.000 Euro.

Hirschgeweih als Trophäe?

Ein Wildtierunfall war unvermeidlich. Was ist zu tun? Aussteigen und die Unfallstelle entsprechend absichern. Polizei verständigen. Ist das Tier tot, heißt es: bloß nicht mitnehmen! Das ist Wilddieberei und strafbar. In diesem Fall unbedingt den Jäger oder den deutschen Jagdverband verständigen. Polizei und Feuerwehr sind in solchen Fällen nicht zuständig.

Sieben Tipps

  1. Drosseln Sie in ausgewiesenen Wildwechselzonen das Tempo.
  2. Erkennen Sie ein Tier auf der Fahrbahn, blenden Sie ab und hupen Sie gegebenenfalls.
  3. Weichen Sie einem Tier niemals aus.
  4. Rufen Sie bei einem Unfall umgehend die Polizei und sichern Sie die Unfallstelle ab.
  5. Fassen Sie das verletzte Tier nicht an und verladen Sie es auch nicht in Ihren Kofferraum.
  6. Entfernen Sie das tote Tier von der Straße, um weitere Verkehrsteilnehmer nicht zum Ausweichen zu zwingen. Aber Achtung: Begeben Sie sich nicht in Gefahr!
  7. Fotografieren Sie die Schäden, um später den Wildunfall beweisen zu können.

Für die Schadensregulierung muss sichergestellt sein, dass das Auto auch wirklich gefahren ist. Legt sich ein Wildtier mit einem geparkten Auto an, handelt es sich nicht um einen Fahrunfall. Zudem darf das Wild nicht schon vorher tot gewesen sein. Wer einem toten Tier auf der Straße ausweicht und dabei einen Unfall verursacht, trägt selbst die Schuld. Denn dann handelt es sich um einen Fahrfehler.

Titelbild: © Sam D’Cruz

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Autor

NewFinance Redaktion
NewFinance Redaktionhttps://www.newfinance.de
Hier bloggt die Redaktion von NewFinance.today zu allgemeinen und speziellen Themen rund um Versicherung, Finanzen und Vorsorge aber auch zu Unternehmensthemen der Bayerischen. Wir wünschen eine spannende und interessante Lektüre!

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