Eltern sind wahre Superhelden. Sie beschützen ihre Kinder vor allen Gefahren. Sie freuen sich über ein selbst gemaltes Bild, als wäre es ein van Gogh. Und sie arbeiten hart, um Geld für die Familie zu verdienen. Sind ihre Kinder krank, pflegen sie die Kleinen, wenn es sein muss Tag und Nacht. Und selbst? Nein, krank sein ist nicht drin. Der Nachwuchs braucht die Aufmerksamkeit und die volle Energie. Eltern werden nicht krank!
Laut Statistischem Bundesamt gibt es in Deutschland rund acht Millionen Familien mit minderjährigen Kindern. Alleinerziehend oder als Paar: das Wohl des Kindes steht bei ihnen immer an erster Stelle. Doch was ist, wenn einer der Superhelden doch einmal schwer erkrankt oder einen Unfall hat? Was, wenn sie länger nicht mehr arbeiten können oder sogar komplett arbeitsunfähig werden und das Einkommen eines Elternteils wegfällt?
Volle Leistung von Anfang an
Wenn die Folgen eines Unfalles oder einer Krankheit so gravierend sind, dass ein Elternteil seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann, sind ohne eine umfassende Einkommenssicherung finanzielle Probleme vorprogrammiert. Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente hat kein Arbeitnehmer mehr, der nach dem 1. Januar 1961 geboren ist. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die gesetzlich Rentenversicherte erhalten können, reicht oft nicht aus.
Helfen kann hier die private Berufsunfähigkeitsversicherung der Bayerischen. Bei vorübergehender Krankschreibung von mindestens sechs Monaten oder kompletter Arbeitsunfähigkeit erhalten unsere Kunden rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung die volle Leistung.
Die Risiko-Lebensversicherung der Bayerischen
Ein Thema, über das niemand gerne nachdenkt, das aber umso wichtiger ist: Was passiert mit den Kindern und dem Ehepartner, wenn ein Elternteil stirbt? Um die Familie finanziell abzusichern, gibt es mehrere Möglichkeiten die Hinterbliebenen abzusichern. Beispielsweise in Form einer Risiko-Lebensversicherung oder einer Kapital-Lebensversicherung mit Todesfallsumme. Mit unserer Risiko-Lebensversicherung können Kunden ihren Partner, einen Angehörigen oder die ganze Familie absichern. Die Versicherung basiert auf Gegenseitigkeit. Beide Partner werden also als versicherte Person eingetragen. Stirbt ein Elternteil, erhält der andere die in der Police vereinbarte Leistung.
… wenn mal etwas schief geht
Im besten Fall ist aber auch weiterhin die einzige Sorge der Superhelden-Eltern, dass den Kindern nichts passiert. Und, dass ihnen keine Missgeschicke passieren, die andere schädigen. Für diesen Fall ist eine Privathaftpflichtversicherung für Familien unverzichtbar. Sie versichert die Ehepartner sowie ihre minderjährigen Kinder. Verursacht das übermütige Kind also einen Fahrrad-Unfall, sind durch unsere Police Schmerzensgeld-Forderungen, medizinische Behandlungskosten und auch mögliche Einkommensausfälle des Geschädigten abgedeckt.
Titelbild: © Pavel Losevsky / fotolia.com, Video: © die Bayerische
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