Die warme Luft scheint so manchem zu Kopfe zu steigen. Fast täglich ist derzeit wieder von Einbrechern und Langfingern zu lesen. Ein häufiges Ziel: Supermärkte, kleine Tante-Emma-Läden oder Kioske. Die Beute ist selten besonders groß, der Schaden für die Besitzer jedoch immens. Die Täter erbeuten meist Bargeld und Zigaretten.
So auch gestern. In einem Freibad in Reyershausen bei Göttingen haben Unbekannte einen Kiosk geplündert. Sie brechen dabei Fenster und Türen auf, entwenden Bargeld, Zigaretten und ein Notebook. Der Schaden beläuft sich auf etwa 600 Euro. Von den Tätern fehlt jede Spur. Der Besitzer bleibt auf den Schäden am Kiosk sitzen, muss die gestohlenen Waren ersetzen. In Berlin Prenzlauer Berg haben zwei Einbrecher die Schaufenster eingeschlagen und sind mit der Ladenkasse geflüchtet. Doch auch, wenn sie geschnappt wurden, bleibt die Frage offen: Wer zahlt den Schaden?
Gerade für den Einzelhandel ist es deshalb besonders wichtig, sich umfassend abzusichern. Denn nicht immer sind die Verbrecher so dumm wie im Video:
Inhaltsversicherung: Unverzichtbar für jeden Einzelhändler
Die wichtigste Versicherung für Einzelhändler ist die Inhaltsversicherung. Denn wo Waren regelmäßig verkauft werden, müssen sie auch stets auf Lager sein. Das Risiko? Kunden beschädigen oder klauen Waren, Feuer oder Wasser zerstören den Lagerbestand. Waren und Betriebseinrichtung sind durch die Inhaltsversicherung gegen Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel abgesichert. Erweitert um unsere Betriebsunterbrechungs-Versicherung leisten wir auch Schadensersatz, wenn der Laden für einige Zeit schließen muss. Ertragsausfall, Miete und Gehälter sind dadurch gesichert.
Vorsicht glatt!
Der Boden wurde gerade feucht gewischt. Zwar steht das Warnschild, doch trotzdem stürzt ein Kunde und verletzt sich dabei. Für Schäden bei Dritten, die ein Einzelhändler verursacht hat, kann er stets haftbar gemacht werden. Vor Haftpflichtansprüchen schützt deshalb die Betriebshaftpflichtversicherung. Unsere Allgefahren-Gewerbe-Police schließt dabei auch die Produkthaftpflichtversicherung mit ein. Auch für Schäden durch ein mangelhaftes Produkt kann der Händler verantwortlich gemacht werden. Beispielsweise, wenn im selbst gebackenen Brot versehentlich ein Glasteilchen landet, das zu Schnittwunden im Gaumen des Kunden führt. Für Arztkosten und Schmerzensgeld kommen wir auf.
Der Allgefahren-Schutz der Bayerischen
In unserem Premium-Tarif sind alle Schäden versichert, es sei denn, sie sind explizit ausgeschlossen. Nicht alle Einzelhändler benötigen beispielsweise eine Transportversicherung. Doch wo Waren an Kunden ausgeliefert werden, sichert sie den Transport finanziell ab. In der BusinessAll-Risk-Police sind Transport und auch Glasbruch automatisch mitversichert. Im klassischen Tarif ist es möglich, sie individuell in die Gewerbeversicherung zu integrieren.
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