Individuelle Risiken: Wenn der Beamte dienstunfähig wird
Nur diejenigen, die mindestens fünf volle Dienstjahre lang verbeamtet sind, haben bei Dienstunfähigkeit einen Anspruch auf das sogenannte Ruhegehalt. Ausnahme: Erleidet der Beamte auf Probe einen Dienstunfall und wird daraus resultierend dienstunfähig, so stehen ihm Versorgungsansprüche auch ohne Wartezeit zu.