Neue FinVermV-Regelungen: Das ändert sich zum 1. August
Ab dem ersten August treten neue Regelungen der FinVermV in Kraft. Mit dabei: Taping. Wir haben bei Rechtsanwalt Jens Reichow nachgefragt, was die wichtigsten Punkte sind.
Ab dem ersten August treten neue Regelungen der FinVermV in Kraft. Mit dabei: Taping. Wir haben bei Rechtsanwalt Jens Reichow nachgefragt, was die wichtigsten Punkte sind.
Der Bundesrat hat die neue FinVermV abgesegnet. Für Makler bedeutet das: Neue Dokumentations- und Aufklärungspflichten. Worum es sich dabei genau handelt, weiß Jens Reichow von der Kanzlei Jöhnke & Reichow in Hamburg.
Welche Formalitäten gilt es zu beachten? Wie sieht es mit dem Wettbewerbsverbot und der DSGVO aus? Rechtsanwalt Jens Reichow klärt auf.
Worauf müssen Vermittler mit Angestellten im Maklerbüro achten? Wie sieht es mit der Zulassung der Mitarbeiter aus und dürfen sie auch beraten?
Wie machen Vermittler das Beratungsprotokoll zur Urkunde? Was ist mit Lücken und Grenzen? Und der Begründung für eine Abschlussentscheidung? Jens Reichow klärt auf.