Die Unterscheidung der Begriffe und der damit verbundene Versicherungsanspruch ist oftmals problematisch und wenig konkret. Selbst Versicherer aus unterschiedlichen Arbeitsbranchen und der Gesetzgebung stellen durchaus verschiedene Definitionen auf. Wie erklärt man seinem Kunden am besten, in welcher Situation er Anspruch auf Berufs-, Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit besitzt. Mit den folgenden Beispielen können Versicherer den Unterschied deutlich machen und sich so absichern.
Der kleine, aber feine Unterschied: Berufs-, Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit
Von die Bayerische|2017-03-31T15:11:03+02:008. August 2016|Tags: Arbeitsunfähigkeit, Einkommenssicherung, Erwerbsunfähigkeit|
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