Einbruchsrisiko Urlaubsfotos: Hat der Versicherungsschutz Bestand?

„Ich mache im Alltag keine Fotos. Auch nicht in meiner Freizeit. Im Urlaub wiederum mutiere ich zum Star-Fotografen.“

Hunderte Urlaubsbilder landen in meiner Cloud. Und einige schaffen es auch bis auf den Instagram Account. Den ich eigentlich so gut wie nie pflege. Aber im Urlaub eben doch. Schließlich ist der Sonnenuntergang so wunderschön. Und das Bergpanorama. Und das Essen erst!

Die Situation

Dass ich damit nicht allein bin, zeigt eine aktuelle Studie des Digital-Branchenverbands Bitkom. Aus ihr geht hervor, dass 45 Prozent der deutschen Bundesbürger digitale Urlaubsbilder auf sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook und Co. hochladen. Deutlich mehr, nämlich 61 Prozent teilen ihre Schnappschüsse über WhatsApp, Snapchat und andere Messenger-Dienste. Bilder digital zu teilen ist verlockend, weiß Bitkom-Tourismus-Expertin Lisa Kinne. Schließlich erinnerten sie „uns an die schönste Zeit des Jahres.“ Ein weiterer Faktor: das Smartphone. Neben einer exzellenten Bildqualität ermögliche es, Bilder „schnell und einfach“ zu teilen. „Entweder mit Freunden und Familie – oder mit Hunderten oder gar Tausenden Followern auf der ganzen Welt“, erklärt Kinne.

Urlaubsbilder Bitkom

Der Mythos

Die Menschen teilen also gerne ihre Urlaubsbilder. Dann ist ja nichts dabei, oder? Nicht so schnell. Denn noch immer hält sich hartnäckig ein Mythos: Wer im Urlaub Bilder postet, darf bei einem Einbruch nicht auf die Hilfe seines Versicherers zählen. Schließlich mache der Urlauber Einbrecher so erst auf das eigene Haus als Ziel aufmerksam. Aber stimmt das wirklich?

Der Experte

Während Makler die Antwort kennen, dürften die Kunden weniger sicher sein. Deswegen haben wir Klaus Probst, Leiter der Schadenabteilung bei der Bayerischen, um seine Einschätzung gebeten. „Wer grob fahrlässig handelt und eine Obliegenheitsverletzung begeht, muss tatsächlich auf die Erstattung durch den Versicherer verzichten. Aber das Posten von Urlaubsbildern auf Facebook oder Instagram ist aus juristischer Sicht nicht grob fahrlässig“, beruhigt der Fachmann. „Dazu müsste der Versicherte schon die Tür oder Fenster während des Urlaubs geöffnet lassen“, erklärt Probst. Trotzdem empfiehlt er: „Urlauber sollten vorsichtig mit den Inhalten sein, die sie in sozialen Netzwerken teilen. Pech kann man immer haben.“

Den passenden Schutz für das Eigenheim bekommen Eure Kunden mit dem Safe-Home-Paket der Bayerischen. Besonders für die Urlaubszeit.

Titelbild: ©Kar Tr/fotolia.com; Beitragsbild: ©Bitkom

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Autor

NewFinance Redaktion
NewFinance Redaktionhttps://www.newfinance.de
Hier bloggt die Redaktion von NewFinance.today zu allgemeinen und speziellen Themen rund um Versicherung, Finanzen und Vorsorge aber auch zu Unternehmensthemen der Bayerischen. Wir wünschen eine spannende und interessante Lektüre!

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